Sprachförderung
Die Sprachförderung
Im Rahmen dieses Anmeldeverfahrens wird auch der Sprachstand des Kindes überprüft, um festzustellen, ob das Kind ab 01. August d.J. an der Sprachförderung teilnehmen muss. Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass die Erziehungsberechtigten zusammen mit ihrem Kind zur Anmeldung kommen.
Die Feststellung des Sprachstandes soll allen Betroffenen (Kindern, Eltern und Schule) helfen, die Zeit bis zur Einschulung für die Entwicklung Ihres Kindes zu nutzen. Bei dieser Überprüfung handelt es sich nicht um die Feststellung der Schulfähigkeit, also die Frage, ob das Kind evtl. vom Schulbesuch zurückgestellt wird und den Schulkindergarten besucht. Diese Überprüfung erfolgt wie bisher nach der schulärztlichen Untersuchung.
Im Schuljahr 2010/11 nehmen 10 Kinder an der Sprachförderung teil. Sie werden von Frau Mechau und Frau Klus unterrichtet.
(Quelle: GS Belm)