Allgemeine Schulhinweise

(Stand August 2006/GS Belm)
1. Erlass des Kultusministeriums zum Umgang mit Alkohol und Nikotin
An allen Schulen des Landes Niedersachsen gilt ein generelles Rauchverbot und ein Verbot für den Verzehr von Alkohol. Dies gilt nicht nur zu den Unterrichtszeiten, sondern auch bei allen schulischen Veranstaltungen auf dem Schulgelände oder an anderen Orten.

2. Gesetz zur Verhütung und Bekämp-fung übertragbarer Krankheiten beim Menschen
In diesem Gesetz wird ausdrücklich betont, dass Lehrer und SchülerInnen, die an ansteckenden Krankheiten erkrankt sind oder bei denen eine solche Krankheit vermutet wird, die Schule nicht betreten dürfen. Zu den aufgezählten Krankheiten gehören auch alle der bekannten „Kinderkrankheiten“ wie Röteln, Masern, Scharlach usw..
Auch im Falle von Kopfläusen dürfen Kinder oder betroffene Lehrer erst dann wieder zur Schule kommen, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt.
Im Interesse der Gesundheit aller in der Schule bitte ich darum, bei einem diesbezüglichen Verdacht sofort einen Arzt aufzusuchen.

3. Hitzefrei
Sollten hochsommerliche Temperaturen auftreten, die die Frage nach Hitzefrei aufwerfen, dann werden die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Belm kurzfristig „Hitzefrei“ erhalten, ohne dass Sie als Eltern 24 Stunden vorher benachrichtigt worden sind.
Der diesbezügliche Erlass erlaubt eine solche Maßnahme, „wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen“(Erlass d.MK vom 16.06.1997).
Wird also an bestimmten Tagen „Hitzefrei“ gegeben, so geschieht dies in der Regel nach der 4. Stunde um 11.30 Uhr.
Bitte regeln Sie mit Ihren Kindern die Frage der Unterbringung, falls Sie beide berufstätig sind und am Vormittag niemand zu Hause ist.
Fahrschüler und Kinder, die dann noch nicht nach Hause gehen können, werden in der Schule bis 12.30 Uhr beaufsichtigt.

4. Hinweis auf die Winterzeit
Gefährliche Glätte oder Eisregen können unvermutet auftreten und Sie vor die Frage stellen, ob der Schulweg für Ihr/e Kind(er) noch sicher ist.
Als Eltern haben Sie immer das Recht, darüber zu entscheiden, ob Sie Ihr Kind bei extremen Witterungsbedingungen (besonders bei Glatteis) für einen Tag zu Hause lassen wollen. Bitte informieren Sie uns dann aber umgehend.
Umgekehrt werden wir Ihre Kinder in Fällen drohender Gefahr (z.B. bei Eisregen) vorzeitig nach Hause entlassen, ohne Sie vorher informieren zu können.
Dies wird allerdings nur in gravierenden Fällen geschehen.
Bitte regeln Sie mit Ihren Kindern die Frage der Unterbringung, falls Sie beide berufstätig sind und am Vormittag niemand zu Hause ist.
Für alle aber gilt die Ankündigung des Landkreises, der in den Medien den Unterrichtsausfall bekannt gibt.

5. Notfall Nr.
Es kommt immer vor, dass wir in einem Notfall keinen Kontakt zu den Eltern herstellen können. Ich bitte deshalb dringend darum, uns eine Notfall-Telefonnummer zu geben, über die wir in jedem Fall Sie als Eltern oder eine andere Kontaktperson erreichen können. Eine Handynummer zu einem abgeschalteten Handy hilft uns und Ihrem Kind nicht weiter.

6. Ferienordnung
Für Ihre Ferienplanung gebe ich folgenden Hinweis: Die Buchung einer Flugpauschalreise mit Start am letzten Schultag vor den Ferien ist auch dann nicht ratsam, wenn der Abflug für den Nachmittag oder Abend geplant ist. Kein Reisebüro kann Ihnen eine Garantie darauf geben, dass die Flugzeiten nicht noch kurzfristig geändert und auf den „Schulvormittag“ verlegt werden. Im entsprechenden Erlass dazu heißt es dann auch, dass Sonderurlaub für SchülerInnen vor und nach den Ferien nur in begründeten Aus-nahmefällen genehmigt werden soll. Zu diesen Ausnahmen gehören z. B. Kuraufenthalt oder Arbeitsstelle eines Elternteils in einem anderen Bundesland mit abweichender Ferienordnung. Dazu gehört nicht, dass eine Reise deshalb vor den Ferien beginnt, weil der Reisepreis günstiger ist als in den Ferien.

7. Hinweis zu den kirchl. Feiertagen
An allen kirchlichen Feiertagen findet Unterricht lt. Stundenplan statt. Kinder, die an der Fronleichnamsprozession oder an Gottesdiensten teilnehmen möchten, werden für die Dauer der Veranstaltung beurlaubt. Bitte informieren Sie die Klassenlehrerin rechtzeitig darüber.

8. Fundsachen
Die Klassen schauen sich regelmäßig die ausgelegten Fundsachen an. Die Kinder erkennen ihre eigenen Kleidungsstücke, Turnbeutel, Schwimmtaschen o.ä. zum Teil nicht. Bitte achten Sie als Eltern darauf, dass ihre Kinder verlorene Sache umgehend suchen und in den Kisten nachschauen.

9. Spielsachen
In den vergangenen Schuljahren hat es häufig Ärger gegeben, wenn Kinder mit City-Roller, Inlineskates, Sammelbildern oder Modespielzeug zur Schule kamen. Nicht nur, dass die Spiel- und Tauschleidenschaft davon abhielt pünktlich in den Unterricht zu kommen, nein es gab auch oft Streitereien, ob nun „echt“ getauscht oder „echt“ gespielt wurde. Ärgerlich ist es auch, wenn teure Karten oder teure Spielzeuge „verschwinden“. Ebenso ist es generell nicht erlaubt, ein Handy mitzubringen. Ich bitte deshalb darum, nichts von alledem in die Schule mitnehmen zu lassen.

10. Druckerpatronen
Wir sammeln leere Druckerpatronen und schicken diese zum Recycling weiter ein. Das dadurch erwirtschaftete Geld kommt der Schule/Ihrem Kind zugute.

11. Förderverein
Seit einigen Jahren gibt es für die Grundschule Belm einen Förderverein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, die Arbeit in der Schule durch Bereitstellung von Geld oder Material zu unterstützen und zu erleichtern (s. Schulhofumgestaltung, PC-Ausstattung in den Klassen und Verdunkelungsvorhang im Filmraum, Kletterwand u. andere Spielgeräte sowie Kostenbeteiligung an diverse Arbeitshefte und Schulprojekten). Bitte überlegen Sie, ob Sie durch Ihren Beitritt zum Förderverein diesen nicht zusätzlich stärken und unterstützen. Beitrittserklärungen erhalten Sie im Schulsekretariat.

12. Homepage
Informationen und Termine der Grundschule Belm können Sie unter www.grundschule-belm.de oder www.gsb-heideweg.de aufrufen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch folgendes „Problem“ ansprechen. Wenn man Fotos aus dem Schulleben veröffentlicht, sind natürlich auch Gesichter von Kolleginnen und Kindern zu erkennen. Ich bitte Sie deshalb, mir schriftlich zu sagen, wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihr Kind auf Fotos unserer Homepage erkannt werden kann.